Arbeitsgericht Bonn
Das Arbeitsgericht Bonn ist erste Instanz in Arbeitssachen. Wir vertreten Sie dort in Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Zeugnisverfahren; die Mandatsführung läuft digital, verhandelt wird vor Ort oder nach § 128a ZPO per Videoübertragung.
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Anschrift und Zuständigkeit
Anschrift
Arbeitsgericht Bonn
Kreuzbergweg 5
53115 Bonn
Gerichtsbezirk
Stadt Bonn, Kreis Euskirchen und der linksrheinische Teil des Rhein-Sieg-Kreises
Zweite Instanz
Blumenthalstraße 33, 50670 Köln
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn werden dort verhandelt.
So vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Bonn
Für die Vertretung kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern dass Fristen gewahrt, Schriftsätze präzise und der Gütetermin vorbereitet ist. Die Klage reichen wir elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein, die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon, den Termin nehmen wir wahr. Bei einer Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG; unser Klagefristrechner zeigt Ihnen den Ablauf.
Häufige Fragen
Ist das Arbeitsgericht Bonn für meinen Fall zuständig?
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Wer trägt die Anwaltskosten?
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.