Arbeitsrecht in Ihrer Stadt
Welches Arbeitsgericht über Ihren Fall verhandelt, hängt davon ab, wo der Betrieb liegt oder wo Sie gewöhnlich arbeiten. Wählen Sie Ihre Stadt: Dort finden Sie das zuständige Gericht, den Verhandlungsort und die Themen, die vor Ort am häufigsten anstehen. Vertreten werden Sie überall, bundesweit und digital.
KI-generiertes Bild
Orte in der Metropolregion
Die Europäische Metropolregion Nürnberg umfasst 23 Landkreise und elf kreisfreie Städte in Mittel- und Oberfranken sowie Teilen Unterfrankens und der Oberpfalz. Sie bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Weitere Städte in Bayern
Auch außerhalb der Metropolregion vertreten wir vor jedem bayerischen Arbeitsgericht, von München über Augsburg und Regensburg bis Würzburg.
Die bayerischen Arbeitsgerichte
Elf Arbeitsgerichte, zwei Landesarbeitsgerichte: München für Südbayern, Nürnberg für Nordbayern. Anschriften und Kammern aller Gerichte, auch der übrigen Bundesländer, stehen im bundesweiten Gerichtsverzeichnis.
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für mich zuständig?
Warum gehört Forchheim nicht zum Arbeitsgericht Nürnberg?
Was ist eine auswärtige Kammer?
Wer entscheidet über die Berufung?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.