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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Arbeitsrecht vor Ort

Arbeitsrecht in Ihrer Stadt

Welches Arbeitsgericht über Ihren Fall verhandelt, hängt davon ab, wo der Betrieb liegt oder wo Sie gewöhnlich arbeiten. Wählen Sie Ihre Stadt: Dort finden Sie das zuständige Gericht, den Verhandlungsort und die Themen, die vor Ort am häufigsten anstehen. Vertreten werden Sie überall, bundesweit und digital.

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Ortsseiten von Nürnberg bis München, dazu das bundesweite Gerichtsverzeichnis.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für mich zuständig?
Örtlich zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt oder in dem Sie gewöhnlich arbeiten (§ 48 Abs. 1a ArbGG, §§ 12 ff. ZPO). Auf Ihren Wohnsitz kommt es nicht an. Bei überwiegend mobiler Arbeit oder wechselnden Einsatzorten kann sich ein Wahlrecht ergeben, das die Verfahrensführung erleichtert.
Warum gehört Forchheim nicht zum Arbeitsgericht Nürnberg?
Weil sich die Gerichtsbezirke an der Justizorganisation orientieren, nicht an der Metropolregion. Der Landkreis Forchheim ist dem Bezirk des Arbeitsgerichts Bamberg zugewiesen, obwohl er wirtschaftlich zum Nürnberger Raum zählt. Diese Abweichung wird häufig übersehen.
Was ist eine auswärtige Kammer?
Kein eigenes Gericht, sondern ein anderer Verhandlungsort desselben Gerichts. Welche Kammer verhandelt, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk des Betriebs. Für Beteiligte bedeutet das vor allem einen kürzeren Weg.
Wer entscheidet über die Berufung?
Das Landesarbeitsgericht. Bayern hat zwei: Nürnberg für Nordbayern, München für Südbayern. Eine Übersicht aller Instanzen finden Sie im bundesweiten Gerichtsverzeichnis.

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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

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Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.