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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Kanzlei

Arbeitsrecht, ohne Umwege

Arbeitsrecht Werts ist der arbeitsrechtliche Auftritt der Kanzlei von Rechtsanwalt Werner Werts in Erlangen. Bearbeitet werden Mandate für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen, bundesweit und ganz überwiegend digital.

Besprechung per Videokonferenz auf einem Notebook KI-generiertes Bild
Mandate laufen digital, Besprechungen per Videokonferenz.

Wie wir arbeiten

Digital, nicht anonym

Sie schildern den Fall über das Formular und hängen an, was Sie haben. Besprochen wird per Videokonferenz oder Telefon. Das spart Ihnen Anfahrt und Wartezeit und uns die Terminsuche. Ein persönliches Gespräch bleibt möglich, ist aber selten nötig.

Erst prüfen, dann beauftragen

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Kosten entstehen erst mit der Beauftragung, und auch dann erst, nachdem Rahmen und Deckung geklärt sind. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage vorab.

Klare Aussagen

Sie erfahren, was realistisch erreichbar ist, auch wenn die Antwort unangenehm ausfällt. Ein Verfahren, das nichts bringt, empfehlen wir nicht, nur weil es abrechenbar wäre.

Beide Seiten im Blick

Wir vertreten überwiegend Arbeitnehmer, beraten aber auch Unternehmen. Das schärft den Blick für die Stellen, an denen Kündigungen brechen. In derselben Sache vertreten wir selbstverständlich nur eine Seite.

Kosten

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Für die weitere Tätigkeit gilt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Kündigungsschutzverfahren bemisst sich der Streitwert regelmäßig nach bis zu drei Bruttomonatsgehältern (§ 42 Abs. 2 GKG); daraus ergeben sich die Gebühren, die wir Ihnen vorab beziffern. Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: In der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite, auch nicht für den, der gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG).

Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt sie die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Für laufende Beratung, insbesondere für Unternehmen, ist auch eine Vergütungsvereinbarung nach Stundensatz möglich.

Erreichbarkeit

Anfragen beantworten wir binnen 24 Stunden an Werktagen. Wer einen Rückruf wünscht, fordert ihn über das Rückrufformular an und wird zur gewünschten Zeit angerufen, von jemandem, der die Sache vorher gelesen hat.

Kanzleisitz ist Anton-Bruckner-Str. 18, 91052 Erlangen. Vertreten wird bundesweit; vor den Arbeitsgerichten der Metropolregion Nürnberg sind die Wege besonders kurz.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Ihr Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.