Wenn das Arbeitsverhältnis kippt, zählt die erste Woche.
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zeugnis: Sie erfahren kostenfrei und unverbindlich, wie Ihr Fall steht und was sich erreichen lässt. Besprechung per Videokonferenz oder Telefon, bundesweit, ohne Anfahrt.
- Kostenfreie Ersteinschätzung, auch mit Unterlagen im Anhang
- Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen
- Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir
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Worum es meistens geht
Neun Felder, in denen sich Arbeitsverhältnisse entscheiden. Jede Seite sagt Ihnen, was zu prüfen ist, welche Fristen laufen und was realistisch erreichbar ist.
Digital, ohne Wartezimmer
Sie schildern den Fall über das Formular und hängen an, was Sie haben: Kündigung, Aufhebungsangebot, Abmahnung, Vertrag. Wir sichten die Unterlagen, melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen und besprechen die Lage per Videokonferenz oder Telefon.
Erst wenn klar ist, was zu tun ist, sprechen wir über die Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage ein, bevor Gebühren anfallen.
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Erst rechnen, dann entscheiden
Klagefristrechner
Wann läuft Ihre Drei-Wochen-Frist ab? Mit Verschiebung auf den nächsten Werktag.
Frist berechnen →Abfindungsrechner
Faustformel und Steuerschätzung mit und ohne Fünftelregelung nach § 34 EStG.
Abfindung schätzen →Kündigungsfristenrechner
Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB und der frühestmögliche Beendigungstermin.
Frist ermitteln →Alle Rechner laufen in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht übertragen.
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Die andere Seite des Tisches
Wir beraten auch Arbeitgeber, vom Handwerksbetrieb bis zum Mittelständler mit Betriebsrat: Trennungen vorbereiten, die anhörungsfeste Kündigung aufsetzen, Arbeitsverträge und Vertragsmuster überarbeiten, Betriebsvereinbarungen verhandeln.
Der Vorteil liegt in der Kenntnis beider Perspektiven: Wer weiß, woran eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht regelmäßig scheitert, vermeidet die Fehler vorher.
Die Arbeitsgerichte im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Nürnberg
Welches Arbeitsgericht für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Betrieb oder dem Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten, nicht nach Ihrem Wohnsitz (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Für ganz Nordbayern entscheidet über die Berufung das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Die Übersicht Arbeitsrecht vor Ort führt zu jedem Ort das zuständige Gericht auf.
Bamberg
Willy-Lessing-Straße 13, 96047 Bamberg
Zuständig für die kreisfreien Städte Bamberg und Coburg sowie die Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels.
Auswärtige Kammer in Coburg: die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels.
Bayreuth
Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth
Zuständig für die kreisfreien Städte Bayreuth und Hof sowie die Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel im Fichtelgebirge.
Auswärtige Kammer in Hof: Verfahren aus dem Raum Hof.
Nürnberg
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
Zuständig für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.
Weiden i.d.OPf.
Arbeitsgericht Weiden i.d.OPf.
Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
Zuständig für die nördliche Oberpfalz, nämlich die kreisfreien Städte Amberg und Weiden sowie die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth.
Auswärtige Kammer in Schwandorf: Verfahren aus Amberg, Cham und Schwandorf.
Würzburg
Ludwigstraße 33, 97070 Würzburg
Zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken.
Auswärtige Kammer in Aschaffenburg: die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg am Main.
Auswärtige Kammer in Schweinfurt: die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt an der Saale, Haßfurt und Schweinfurt.
Nürnberg, zweite Instanz
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte Nordbayerns, also Nürnberg, Würzburg, Bayreuth, Bamberg und Weiden.
Bayern hat zwei Landesarbeitsgerichte: Nürnberg für Nordbayern, München für Südbayern.
Was Mandanten sagen
„Ich kann diesen Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an wurde ich kompetent, freundlich und vor allem verständlich beraten. Alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet.“
leyla x · Google-Rezension
„Herr Werts hat mich in einer Vertragsangelegenheit vertreten und hat diese für mich erfolgreich zum Abschluss gebracht. Er hat mich während der gesamten Zeit hervorragend betreut.“
A. Vega · Google-Rezension
„Herr Werts hat mich sehr nüchtern, objektiv und in meinem klaren Interesse beraten. Ohne aufdringliche Ansprüche, jederzeit erreichbar und offen für Rückfragen.“
Tim Schmidt · Google-Rezension
Häufige Fragen
Was kostet die Ersteinschätzung?
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Muss ich für ein Gespräch nach Erlangen kommen?
Vertreten Sie auch Arbeitgeber?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.