Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
Das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) ist erste Instanz in Arbeitssachen. Wir vertreten Sie dort in Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Zeugnisverfahren; die Mandatsführung läuft digital, verhandelt wird vor Ort oder nach § 128a ZPO per Videoübertragung.
KI-generiertes Bild
Anschrift und Zuständigkeit
Anschrift
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
Gartenstraße 3
15230 Frankfurt (Oder)
Das frühere Arbeitsgericht Eberswalde ist zum 01.01.2023 geschlossen; der Standort besteht als Kammern des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) fort.
Zweite Instanz
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) werden dort verhandelt.
Auswärtige Kammern
Auswärtige Kammern sind Teil des Gerichts, verhandeln aber an einem anderen Ort. Für die Klage ändert sich nichts; sie wird beim Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht.
Kammern Eberswalde
Tramper Chaussee 4
16225 Eberswalde
So vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
Für die Vertretung kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern dass Fristen gewahrt, Schriftsätze präzise und der Gütetermin vorbereitet ist. Die Klage reichen wir elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein, die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon, den Termin nehmen wir wahr. Bei einer Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG; unser Klagefristrechner zeigt Ihnen den Ablauf.
Häufige Fragen
Ist das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) für meinen Fall zuständig?
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Wer trägt die Anwaltskosten?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.