Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 26.08.2026
Az. 5 AZR 37/25
Annahmeverzug: kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge
Der Arbeitgeber hat gegen den Annahmeverzugsvergütung fordernden Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch über Vermittlungsvorschläge von Agentur für Arbeit/Jobcenter, aber keinen selbständig einklagbaren Anspruch auf Auskunft, ob/wie/mit welchem Ergebnis er sich beworben hat; das gehört nur zur sekundären Darlegungslast. Quelle: PM 29/26 des BAG.
§ 11 Nr. 2 KSchG, § 242 BGB, § 615 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 25.06.2026
Az. 6 AZR 7/26
Massenentlassungsanzeige: folgenlose Fehler bei geringfügig überhöhter Zahl
Kündigungen können trotz Fehlern in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein, wenn der Fehler dem Zweck des Anzeigeverfahrens (Lösungssuche der Agentur für Arbeit) nicht entgegensteht; die Angabe einer geringfügig zu hohen Zahl zu Entlassender (34 statt 31/32) schadet nicht. Quelle: PM 26/26 des BAG.
§ 17 KSchG, § 18 KSchG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 18.06.2026
Az. 2 AZR 213/25
Vorwirkender Kündigungsschutz vor jedem Elternzeitabschnitt
Wer Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilt, genießt vor jedem Abschnitt den vorwirkenden Sonderkündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG (frühestens 8 Wochen vor Abschnittsbeginn), auch wenn alle Abschnitte in einem Schreiben verlangt wurden; keine Ausnahme während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG. Quelle: PM 25/26 des BAG.
§ 18 Abs. 1 BEEG, § 16 Abs. 1 S. 6 BEEG, § 134 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 01.04.2026
Az. 6 AZR 157/22, 6 AZR 152/22
Massenentlassung: Unwirksamkeit bei fehlender oder verfrühter Anzeige
Kündigungen ohne erforderliche Massenentlassungsanzeige sind unwirksam; ebenso Kündigungen nach einer Anzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wurde. Damit setzt das BAG die EuGH-Urteile vom 30.10.2025 (Tomann, Sewel) um und klärt die lange offene Rechtsfolgenfrage.
§ 17 KSchG, § 18 Abs. 1 KSchG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 25.03.2026
Az. 5 AZR 108/25
Unwirksamkeit pauschaler Freistellungsklauseln in AGB
Eine AGB-Klausel, die den Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer nach Kündigung bis zum Fristablauf unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, benachteiligt unangemessen und ist unwirksam; einzelfallbezogene Freistellung bei überwiegenden Arbeitgeberinteressen bleibt möglich (zurückverwiesen). Folgefrage: Nutzungsausfall für entzogenen Dienstwagen. Quelle: PM 14/26 des BAG.
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 611a BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 29.01.2026
Az. 8 AZR 49/25
Kopftuch bei der Luftsicherheitskontrolle: Entschädigung wegen Religionsdiskriminierung
Die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin darf grundsätzlich mit religiösem Kopftuch ausgeübt werden. Die Ablehnung einer Bewerberin wegen des Kopftuchs ist eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen der Religion; das Neutralitätsargument des beliehenen Unternehmens trug nicht. Entschädigung von 3.500 Euro bestätigt.
§ 8 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 22 AGG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 26.11.2025
Az. 5 AZR 118/23
Mehrarbeitszuschläge: Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
Eine Tarifregelung, die Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeit-Stundengrenze gewährt, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und ist insoweit nichtig; die Zuschlagsgrenze ist anteilig der individuellen Arbeitszeit abzusenken. Den Tarifvertragsparteien ist bei unionsrechtlich überformten Diskriminierungsverboten keine primäre Korrekturmöglichkeit einzuräumen. Quelle: PM 42/25 des BAG; Parallelverfahren 5 AZR 155/22.
§ 4 Abs. 1 TzBfG, § 134 BGB, § 612 Abs. 2 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 30.10.2025
Az. 2 AZR 160/24
Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis: kein Regelwert
Für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis gibt es keinen Regelwert; maßgeblich ist stets die Einzelfallabwägung nach erwarteter Befristungsdauer und Art der Tätigkeit. Vier Monate Probezeit bei einjähriger Befristung waren wegen eines 16-wöchigen Einarbeitungsplans verhältnismäßig; eine überlange Probezeit verkürzt jedenfalls nicht die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes.
§ 15 Abs. 3 TzBfG, § 622 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 23.10.2025
Az. 8 AZR 300/24
Equal Pay: Paarvergleich genügt für Vermutung der Entgeltbenachteiligung
Für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt die Darlegung, dass ein Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit höheres Entgelt erhält (Paarvergleich); keine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich, Vergleichsgruppengröße und Medianentgelte sind unerheblich. Der Arbeitgeber muss die Vermutung widerlegen. Quelle: PM 38/25 des BAG.
Art. 157 AEUV, § 3 EntgTranspG, § 7 EntgTranspG, § 22 AGG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 18.06.2025
Az. 7 AZR 50/24
Befristung endet trotz Betriebsratswahl; Schadensersatz bei mandatsbedingter Folgevertragsverweigerung
Ein zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Fristablauf, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde. Verweigert der Arbeitgeber wegen des Mandats den Folgevertrag, besteht ein Schadensersatzanspruch auf dessen Abschluss (§ 78 S. 2 BetrVG); hier nicht festgestellt. Quelle: PM 26/25 des BAG.
§ 14 TzBfG, § 78 S. 2 BetrVG
Volltext in der amtlichen Quelle