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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Hamburg

Arbeitsgericht Hamburg

Das Arbeitsgericht Hamburg ist erste Instanz in Arbeitssachen. Wir vertreten Sie dort in Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Zeugnisverfahren; die Mandatsführung läuft digital, verhandelt wird vor Ort oder nach § 128a ZPO per Videoübertragung.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Arbeitsgericht Hamburg KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Arbeitsgericht Hamburg

Osterbekstraße 96
22083 Hamburg

Wegen Sanierung des Gebäudes Osterbekstraße 96 läuft der Gerichtsbetrieb seit dem 20.07.2026 übergangsweise in der Weidestraße 122 d (AlsterCity).

Gerichtsbezirk

Freie und Hansestadt Hamburg

Zweite Instanz

Landesarbeitsgericht Hamburg

Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg

Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg werden dort verhandelt.

So vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Hamburg

Für die Vertretung kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern dass Fristen gewahrt, Schriftsätze präzise und der Gütetermin vorbereitet ist. Die Klage reichen wir elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein, die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon, den Termin nehmen wir wahr. Bei einer Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG; unser Klagefristrechner zeigt Ihnen den Ablauf.

Häufige Fragen

Ist das Arbeitsgericht Hamburg für meinen Fall zuständig?
Örtlich zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder in dem Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Der Bezirk umfasst: Freie und Hansestadt Hamburg. Im Zweifel prüfen wir die Zuständigkeit für Sie, bevor Fristen ablaufen.
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Klagefrist berechnen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Ihr Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.