Zum Inhalt springen
Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Saarland

Landesarbeitsgericht Saarland

Das Landesarbeitsgericht Saarland in Saarbrücken ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Landesarbeitsgericht Saarland KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Landesarbeitsgericht Saarland

Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken

Dritte Instanz

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.

So vertreten wir Sie vor dem Landesarbeitsgericht Saarland

Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Saarland

Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.

Urteil vom 29.11.2023 Az. 2 Sa 82/21 ältere Entscheidung

Überstunden bei festgelegten Pausenzeiten; automatischer Pausenabzug

Arbeit während festgelegter Pausen kann Mehrarbeit sein; die Darlegungslast trägt der Arbeitnehmer. Ein per Betriebsvereinbarung geregelter automatischer Pausenabzug bei elektronischer Zeiterfassung bleibt auch nach dem EuGH-Urteil CCOO wirksam. BAG hat zurückverwiesen (12.02.2025 – 5 AZR 51/24).

§ 611a Abs. 2 BGB, § 14 TV-Ärzte/VKA Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 15.03.2023 Az. 1 Sa 65/22 ältere Entscheidung

Tariflicher Mehrurlaub bei Langzeiterkrankung

Zur Berechnung des tariflichen Mehrurlaubs bei über einjähriger krankheitsbedingter Arbeitsunterbrechung; das LAG sprach drei Mehrurlaubstage zu. Das BAG gab der Revision statt (16.04.2024 – 9 AZR 127/23).

§ 1 TVG, § 17 MTV Metall und Elektro Saarland Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 13.11.2019 Az. 1 Sa 1/19 ältere Entscheidung

Betriebsrente: Verwirkung des Anspruchs auf Neuberechnung

Wer eine Rentenanpassungsentscheidung für fehlerhaft hält, muss das vor dem nächsten Anpassungsstichtag zumindest außergerichtlich rügen, sonst erlischt der Korrekturanspruch; ein 13 Jahre nach Versorgungsfall gestellter Antrag ist verspätet.

§ 16 Abs. 1 BetrAVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 242 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 11.01.2017 Az. 2 Sa 6/16 ältere Entscheidung

AGG-Entschädigung wegen Altersdiskriminierung: Indizanforderungen

Die fehlende Ernsthaftigkeit einer Bewerbung hindert nicht die Anspruchsentstehung, kann die Geltendmachung aber treuwidrig machen; hat der Arbeitgeber nachweislich auch Ältere eingestellt, muss der Bewerber trotz § 22 AGG konkrete Indiztatsachen benennen. Klage abgewiesen (rechtskräftig).

§ 15 Abs. 2 AGG, § 22 AGG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 04.05.2016 Az. 2 Sa 10/15 ältere Entscheidung

Fristlose Kündigung wegen Fotos beim Toilettengang unwirksam

Ein unter der Toilettentrennwand aufgenommenes, sofort gelöschtes Foto trägt ohne nachgewiesenen Willensbezug keine fristlose Kündigung eines Profifußballers, jedenfalls ohne Abmahnung und ohne Verbreitung; die Kenntnis des Cheftrainers setzt die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht in Gang (rechtskräftig).

§ 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Häufige Fragen

Wie kommt mein Verfahren zum Landesarbeitsgericht Saarland?
Über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, in Bestandsstreitigkeiten stets, oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang, etwa durch einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Klagefrist berechnen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Ihr Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.