Sächsisches Landesarbeitsgericht
Das Sächsisches Landesarbeitsgericht in Chemnitz ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.
KI-generiertes Bild
Anschrift und Zuständigkeit
Anschrift
Sächsisches Landesarbeitsgericht
Zwickauer Straße 54
09112 Chemnitz
Dritte Instanz
Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt
Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.
Arbeitsgerichte des Bezirks
So vertreten wir Sie vor dem Sächsisches Landesarbeitsgericht
Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.
Häufige Fragen
Wie kommt mein Verfahren zum Sächsisches Landesarbeitsgericht?
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Wer trägt die Anwaltskosten?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.